Das EG - Recht verlangt eine Anbringung des Kennzeichens an der Rückseite des Fahrzeuges, so dass es sich zwischen zwei Längsebenen befindet, die durch die äußeren Punkte der Breite über alles verlaufen. Eine seitliche Anbringung des Kennzeichens wäre also unter Einhaltung folgender Richtlinien möglich:
93/92/EWG
93/92/EWG
Die Außenflächen aller Fahrzeuge dürfen keine nach außen gerichteten Spitzen oder scharfe oder vorstehende Teile aufweisen, deren Form,Abmessungen, Richtung oder Gestaltfestigkeit das Verletzungsrisiko Oder die Schwere der Körperverletzung von Personen vergrößern Könnten, die im falle eines Unfalls von dem Fahrzeug erfasst oder Gestreift werden.
Dieser Sachverhalt wäre also durch geeignete Maßnahmen, wie z. B.
Abweisblech o. A. sicherzustellen, wobei des weiteren folgende
Mindestradien einzuhalten sind.
Die Anforderung an die Außenradien gelten als erfüllt, wenn die Kanten Aus Gummi oder weichem Kunststoff hergestellt, oder damit überzogen sind.
Außerdem ist zu beachten / zu fordern:
Hinweis
93/92/EWG
"Anbau der Beleuchtungs- und Signaleinrichtung"
93/94/EWG "Anbringungsstelle des Kennzeichens am Krad"
97/24/EG Kapitel 3
"Bauteile und Merkmale (vorst. Außenkanten)"
Die Schluss- / Bremsleuchten und der Rückstrahler müssen mittig angebracht werden. Die Kennzeichenleuchte muss so angebracht werden, dass die Beleuchtung des Kennzeichens sichergestellt ist.
Im einzelnen sind folgende Voraussetzungen bei unbeladenem Fahrzeug einzuhalten:
Breite x Höhe mindestens
Abmessung der Anbringungsstelle
Neigung des
Kennzeichens
Abstand
Zum Boden
Geometrische
Sichtbarkeit
Unter folgenden Raumwinkeln muss die Anbringungsstelle des
Kennzeichens
vollständig sichtbar sein.
Vorstehende
AußenkantenWortlaut der allgemeinen Vorschriften (3.1) der 97 / 24 / EG Kapitel 3
Wird nachträglich ein schmaler Austauschlenker angebaut, ist zu beurteilen, ob die Anbringung des Kennzeichens dann noch vorschriftenkonform ist!
Bei der Dokumentation unter Ziff. 33 in den Fahrzeugpapieren sollten alle vorgenommenen Umbaumaßnahmen komplett beschrieben werden und mit Verweise auf die Anbringung des Kennzeichens nach 93 / 94 / EWG vermerkt werden.